Betriebliche Altersvorsorge
VIZ Eisenbacher GmbH bietet eine staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge an, die es Unternehmen ermöglicht, ihren Mitarbeitern eine maßgeschneiderte Altersvorsorge anzubieten. Dabei liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er sich an den Kosten für die Zusatzversorgung beteiligt oder diese auf die Mitarbeiter überträgt.
Kein Mitarbeiter ist verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen.
Jeder Arbeitnehmer hat jedoch das Recht auf Entgeltumwandlung, also auf eine steuerlich begünstigte Investition eines Teils seines Gehalts in eine spätere Zusatzrente.
Die Wahl der Form der betrieblichen Altersvorsorge liegt im Entscheidungsbereich des Arbeitgebers. Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine betriebliche Altersvorsorge umzusetzen: Entweder übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge als Zusatzleistung zum Gehalt oder der Mitarbeiter finanziert seine Altersvorsorge durch eine Entgeltumwandlung. Eine Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist ebenfalls möglich.
Die betriebliche Altersvorsorge bietet weit mehr als nur eine Zusatzrente.
Berufsunfähigkeitsversicherung, Hinterbliebenenversorgung oder Invaliditätsvorsorge, die der Arbeitgeber vertraglich zusichert, gehören ebenfalls dazu und erhöhen die finanzielle Sicherheit der Mitarbeiter. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber jedoch die Leistungen für Hinterbliebene deutlich gesenkt und die Anforderungen für eine vollständige Invaliditätsrente verschärft.
Die Attraktivität der bAV-Modelle liegt vor allem in den steuerlichen Vorteilen: Je nach gewähltem Modell sind die Beiträge steuerlich begünstigt oder ganz steuerfrei. Die später ausgezahlte Rente wird jedoch im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung versteuert, wobei der Steuersatz im Rentenalter meist deutlich niedriger ist.
Je nach Einkommenshöhe können Arbeitgeber zudem Sozialabgaben sparen, da die umgewandelten Beiträge nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Der Gesetzgeber sieht für die Anlage der Beiträge verschiedene Optionen vor, die den Mitarbeitern maximale Sicherheit bieten sollen, sich aber hinsichtlich der Ausgestaltung unterscheiden.
Versorgungsleistungen bleiben bestehen, wenn die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen eingehalten werden. Bei Entgeltumwandlung hat der Arbeitnehmer sofort Anspruch auf Unverfallbarkeit.
Wenn der Arbeitgeber die Finanzierung übernimmt, muss der Arbeitnehmer (für Zusagen ab dem 01.01.2009) bei Ausscheiden mindestens 25 Jahre alt sein, und die Zusage muss mindestens fünf Jahre bestehen.
Im Falle einer Unternehmensinsolvenz sind Leistungen aus Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds durch den Pensionssicherungsverein bis zu einem bestimmten Betrag gesichert. Der Arbeitnehmer bleibt im Alter also nicht ohne Absicherung. Bei Direktversicherung und Pensionskasse geht der Anspruch auf das Versicherungsunternehmen über.
Die Direktversicherung stellt eine Lebens- oder Rentenversicherung dar, bei der der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer agiert und eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer bei einer Versicherungsgesellschaft abschließt. Im Falle der Leistungsabrechnung erhält der Arbeitnehmer oder seine Angehörigen eine Rentenzahlung oder eine einmalige Auszahlung. Auch Absicherung bei Invalidität oder Berufsunfähigkeit ist möglich.
Wenn der Leistungsfall eintritt, sind vom Versicherten Beiträge zur Krankenversicherung auf die betriebliche Altersvorsorge zu leisten. Die Übertragung auf einen anderen Arbeitgeber ist in der Regel unkompliziert.
Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber vertraglich, dem Arbeitnehmer und seinen Hinterbliebenen eine vereinbarte Leistung im Falle von Altersrente, Berufsunfähigkeit oder Tod zu gewähren. Dies entspricht der klassischen Betriebsrente.
Tritt der Leistungsfall ein, also die monatliche Rentenzahlung an den Arbeitnehmer, ist der Arbeitgeber für die Zahlungen verantwortlich, einschließlich der gesamten Verwaltung.
Zur Absicherung der zukünftigen Zahlungen an die ehemaligen Mitarbeiter schließen viele Arbeitgeber Rückdeckungsversicherungen ab. Die Leistungen an die Arbeitnehmer werden in jedem Fall durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG) abgesichert.
Der Pensionsfonds ähnelt der Pensionskasse. Hierbei zahlen Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung) in eine rechtlich unabhängige Versorgungseinrichtung ein, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen im Leistungsfall einen Rechtsanspruch auf die Leistungen gewährt. Die Beiträge werden am Kapitalmarkt investiert, wobei Pensionsfonds bereit sind, höhere Risiken einzugehen. Die Arbeitnehmer haben einen direkten Anspruch auf Leistungen vom Pensionsfonds.
Pensionsfonds sind in Deutschland jedoch weniger verbreitet.
In der Regel schließen sich mehrere Unternehmen aus einer Branche zusammen, um eine Pensionskasse zu gründen, die die Beiträge von Arbeitnehmern (durch Gehaltsumwandlung) und Arbeitgebern (durch Arbeitgeberfinanzierung) verwaltet. Auch Versicherungsunternehmen haben eigene Pensionskassen gegründet.
Die steuerliche Behandlung und die Höchstbeiträge wurden mittlerweile an die Direktversicherung angepasst.
Pensionskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die verpflichtet sind, die Zahlungen an die Versicherten zu gewährleisten. Der Berechtigte hat daher einen rechtlichen Anspruch auf die Leistungen der Pensionskasse.
Wenn der Arbeitgeber für die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter eine Unterstützungskasse wählt, entfallen die internen Verwaltungsaufgaben für Beiträge und Zahlungen.
Der Arbeitgeber zahlt feste Beiträge in die Unterstützungskasse ein, die diese Mittel verwaltet und die Zahlungen an die Arbeitnehmer vornimmt. Kann die Unterstützungskasse später keine Zahlungen leisten oder reichen die Beiträge nicht aus, muss der Arbeitgeber dafür aufkommen. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers übernimmt der Pensionssicherungsfonds. Rückdeckungsversicherungen und die gesetzliche Insolvenzsicherungspflicht garantieren, dass der Arbeitnehmer nicht leer ausgeht.
Bei der Unterstützungskasse gibt es keine Höchstbeiträge wie bei der Direktversicherung und Pensionskasse.
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