Betriebliche Altersvorsorge

Individuell angepasste Versicherungslösungen

Betriebliche Altersvorsorge

VIZ Eisenbacher GmbH bietet eine staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge an, die es Unternehmen ermöglicht, ihren Mitarbeitern eine maßgeschneiderte Altersvorsorge anzubieten. Dabei liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er sich an den Kosten für die Zusatzversorgung beteiligt oder diese auf die Mitarbeiter überträgt.

Kein Mitarbeiter ist verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen.

Jeder Arbeitnehmer hat jedoch das Recht auf Entgeltumwandlung, also auf eine steuerlich begünstigte Investition eines Teils seines Gehalts in eine spätere Zusatzrente.

Die Wahl der Form der betrieblichen Altersvorsorge liegt im Entscheidungsbereich des Arbeitgebers. Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine betriebliche Altersvorsorge umzusetzen: Entweder übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge als Zusatzleistung zum Gehalt oder der Mitarbeiter finanziert seine Altersvorsorge durch eine Entgeltumwandlung. Eine Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist ebenfalls möglich.

Die betriebliche Altersvorsorge bietet weit mehr als nur eine Zusatzrente.

Berufsunfähigkeitsversicherung, Hinterbliebenenversorgung oder Invaliditätsvorsorge, die der Arbeitgeber vertraglich zusichert, gehören ebenfalls dazu und erhöhen die finanzielle Sicherheit der Mitarbeiter. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber jedoch die Leistungen für Hinterbliebene deutlich gesenkt und die Anforderungen für eine vollständige Invaliditätsrente verschärft.

Die Attraktivität der bAV-Modelle liegt vor allem in den steuerlichen Vorteilen: Je nach gewähltem Modell sind die Beiträge steuerlich begünstigt oder ganz steuerfrei. Die später ausgezahlte Rente wird jedoch im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung versteuert, wobei der Steuersatz im Rentenalter meist deutlich niedriger ist.

Je nach Einkommenshöhe können Arbeitgeber zudem Sozialabgaben sparen, da die umgewandelten Beiträge nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Der Gesetzgeber sieht für die Anlage der Beiträge verschiedene Optionen vor, die den Mitarbeitern maximale Sicherheit bieten sollen, sich aber hinsichtlich der Ausgestaltung unterscheiden.

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