Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist für jede Privatperson ein unverzichtbarer Schutz. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein anderes Recht eines anderen verletzt, ist verpflichtet, den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen.“ So steht es in § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Alltag besteht immer die Möglichkeit, versehentlich Schaden zu verursachen.
Beispielsweise könnten Sie versehentlich Ihr Getränk über den Laptop eines Bekannten schütten, der Ihnen gerade Urlaubsfotos zeigt. Oder Sie vergessen, bei aufziehendem Sturm Ihren Sonnenschirm zu schließen, und dieser fliegt gegen ein vor Ihrem Haus geparktes Auto oder trifft Ihren Nachbarn. Vielleicht übersehen Sie auf der Skipiste einen anderen Skifahrer und verletzen ihn schwer. Besonders wenn Personen geschädigt werden, können hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.
Was ist in der Haftpflichtversicherung versichert?
Die Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zufügt. Wird ein Anspruch gegen Sie erhoben, prüft Ihre Privathaftpflichtversicherung, ob der geltend gemachte Schadenersatzanspruch berechtigt ist. Falls dieser unbegründet ist (zum Beispiel, weil Sie nicht schuldhaft gehandelt haben), wehrt die Versicherung die Ansprüche ab. Alle Kosten, auch bei einem möglichen Rechtsstreit, werden von Ihrer Haftpflichtversicherung übernommen. Ist die Forderung des Geschädigten berechtigt, leistet die Versicherung im Rahmen der vereinbarten Deckung.
VIZ Eisenbacher GmbH steht Ihnen bei allen Fragen zur Haftpflichtversicherung zur Seite und sorgt dafür, dass Sie im Schadensfall optimal abgesichert sind.
- Für wen ist die private Haftpflichtversicherung?
- Wer ist in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?
- Was ist in der Tierhaftpflichtversicherung abgedeckt?
- Wofür dient die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
- Für wen ist die Bauherrnhaftpflichtversicherung geeignet?
Die private Haftpflichtversicherung gilt für jede Privatperson. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder in der Police der Eltern mitversichert.
Versichert sind der Versicherungsnehmer, Ehegatten, Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft. Kinder sind mitversichert, solange sie unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder bleiben versichert, wenn sie unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs- oder Schulausbildung befinden. Zudem sind im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit mitversichert.
Tierhalter müssen Schadenersatz leisten, wenn ihr Tier einen Dritten schädigt und eine typische Tiergefahr vorliegt, unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt (§ 833 BGB). Besonders bei Personenschäden können hohe Kosten entstehen.
Als Haus- und Grundbesitzer haften Sie für Schäden, die durch fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Instandhaltung Ihrer Immobilie entstehen, aufgrund von „vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB). Was bedeutet das? Wenn zum Beispiel Teile Ihres Gebäudes einstürzen oder sich lösen und dadurch Schäden an Personen oder Sachen entstehen, haften Sie, unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden vorliegt. Sie können sich nur entlasten, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die notwendige Sorgfalt zur Schadensvermeidung beachtet haben. Zusätzlich besteht eine Haftung für andere Schäden gemäß § 823 BGB und der damit verbundenen Verkehrssicherungspflicht.
Die Bauherrnhaftpflichtversicherung ist für jeden Bauherren empfehlenswert. Kleinere Bauvorhaben, wie An- und Umbauten, sind oft bereits in der Privathaftpflichtversicherung mitabgedeckt. Sobald jedoch eine bestimmte Bausumme überschritten wird, ist der Abschluss einer separaten Bauherrnhaftpflicht notwendig.
Versichert sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zufügt. Schäden können zum Beispiel durch Verstöße gegen Verkehrssicherungspflichten auf der Baustelle oder gegen Überwachungspflichten entstehen.
Die Bauherrnhaftpflichtversicherung prüft, ob Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Im Falle unberechtigter Forderungen wehrt sie diese ab und übernimmt alle Kosten, einschließlich möglicher Rechtsstreitigkeiten. Ist die Forderung des Geschädigten berechtigt, leistet die Versicherung im Rahmen der vertraglichen Bedingungen. Zusätzlich ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und Bauwerk mitversichert.
Sollte der Bauherr selbst Bauausführungen, Bauleitung oder Planung übernehmen, muss dies gesondert beantragt werden.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zur privaten Haftpflichtversicherung an
Egal, ob ein Sachschaden entsteht oder eine Person verletzt wird – wir stellen sicher, dass Ihre Haftpflichtversicherung alle geltend gemachten Ansprüche sorgfältig prüft und berechtigte Schadensfälle vollständig übernimmt. Besonders bei hohen Schadenersatzforderungen, wie sie bei Personenschäden auftreten können, schützt Sie unser Schutz vor unerwarteten finanziellen Belastungen. So gewährleisten wir, dass Sie in jeder Lebenssituation umfassend abgesichert sind.